Kurz zur Vorgeschichte: Am 04.10.2007 reichten die Vermieter meines Chinarestaurant Yuan Ming Kaisergarten Klage gegen mich beim Amtsgericht Müchen ein, mit dem Antrag mich zu Schadenersatz wegen einer verstopften Grundleitung in Höhe von 2.143,15 € zu verurteilen. Wenn sowieso vor Gericht gestritten wird, erhob ich Widerklage mit dem Antrag, dass geklärt wird, ob meine Getränkelieferanten den Aufzug im Haus benutzen dürfen oder nicht. Hierüber hatte ich ja bereits auf diesem Blog berichtet. (weiterlesen…)
Ich hatte ja bereits an anderer Stelle über die Klage meines Vermieters gegen mich wegen der verstopften Grundleitung berichtet. Wenn man schon am Streiten ist, dachte ich mir, dass man bei dieser Gelegenheit auch das leidige Thema der Aufzugnutzung klären kann. Immer wieder wollte der Vermieter mir (bzw. meinem Getränkelieferanten) verbieten, den Aufzug ins Kellergeschoss zu benutzen, mit der Begründung der Aufzug würde dadurch beschädigt. Zuletzt ließ er mir die Nutzung des Aufzugs durch seinen Rechtsanwalt Better verbieten. Gleichzeitig musste ich immer wieder beobachten, wie Mieter im Gebäude ein- und ausziehen und hierbei auch den Aufzug für ihre sperrigen Möbelteile benutzten. Ich erhob also durch meinen Rechtsanwalt Lang-Ennerst Widerklage mit dem Antrag, dass festgestellt wird, dass ich den Aufzug sowie das Treppenhaus auch für Zwecke der wöchentlichen Anlieferung von Getränken nutzen darf. (weiterlesen…)